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   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13   

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https://dejure.org/2013,104653
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - L 9 U 17/13 (https://dejure.org/2013,104653)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.

    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Auch der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG), wonach eine Anhörung während des Vorverfahrens nachgeholt und der Verfahrensmangel im Regelfall geheilt wird, wenn dem Betroffenen, soweit nicht schon in der Begründung des Verwaltungsakts geschehen, während dieses Verfahrensabschnitts die nach Ansicht des Verwaltungsträgers entscheidungserheblichen Haupttatsachen mitgeteilt werden und ihm dadurch Gelegenheit gegeben wird, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2012, Az.: B 2 U 15/11 R mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG erfordert die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung nach der Qualifikation der Weltgesundheitsorganisation (ICD 10 dort Kapitel V, F 43.1) schon definitionsgemäß "ein belastendes Ereignis oder eine Situation mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde" (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 40/05 R).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 S. 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Lediglich für die Bejahung der jeweiligen Ursächlichkeit eines bewiesenen Umstandes, nämlich für die Ursachenzusammenhänge zwischen versicherter Tätigkeit, Unfall- und Unfallfolgen, genügt der Maßstab hinreichender Wahrscheinlichkeit (vgl. BSGE 32, 203, 207 ff.; 61, 127, 128 f.).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beeinträchtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund § 56 Abs. 2 S. 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG-Urteile vom 23.04.1987 (Az.: 2 RU 42/86) und vom 27.06.2000 (Az.: D 2 U 14/99 R), jeweils m. w. N.).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2013 - L 9 U 17/13
    Dies setzt eine so hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überblickender Mensch noch Zweifel hat (BSGE 6, 142, 144; 32, 203, 209; 45, 285, 286) und gilt insbesondere auch hinsichtlich des Unfallereignisses und seiner für die Beurteilung der Schadensursächlichkeit bedeutsamen Einzelheiten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 107/09
    Eine Verzögerung im Sinne des Abs. 2 tritt jedenfalls ein, wenn sich durch die Beweisaufnahme der bereits ins Auge gefasste Zeitpunkt der Beendigung der Streitsache durch bereits erfolgte Terminierung verschiebt (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe exemplarisch Urteil vom 02.07.2013 - L 9 U 17/13 - Urteil vom 20.09.2012 - L 9 U 137/09; siehe auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 109, Rnr. 11 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
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